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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2001 - 1 M 39/01   

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https://dejure.org/2001,28277
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2001 - 1 M 39/01 (https://dejure.org/2001,28277)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 (https://dejure.org/2001,28277)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 1 M 39/01 (https://dejure.org/2001,28277)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 M 406/15

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung (im herkömmlichen Sinne), die noch bis zur gerichtlichen Entscheidung verwirklicht werden bzw. die durch die Einlassung des Antragsgegners im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als entbehrlich angesehen werden kann (ständige Rspr. des Senats; vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.01.2013 - 1 M 7/12 - Beschl. v. 24.08.2011 - 1 M 8/11 - Beschl. v. 25.06.2004 - 1 M 127/04 -, NVwZ-RR 2004, 797; Beschl. v. 07.01.2003 - 1 M 52/02 - Beschl. vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - u. v. 20.07.2000 - 1 M 60/00 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.08.2010 - 4 ME 164/10 -, NordÖR 2010, 418; Beschl. v. 09.07.2009 - 4 ME 163/09 -, NordÖR 2009, 355; Beschl. v. 08.07.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596, 1597, 1598; OVG Bautzen, Beschl. v. 09.08.2002 - 5 BS 191/02 -, …

    Mit Blick auf die insoweit geltenden Anforderungen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 16.05.2001 - 1 M 39/01 -, juris; Beschl. v. 07.01.2003 - 1 M 52/02 -, juris) kann jedenfalls deshalb die Befürchtung der Antragstellerin nicht dazu führen, den nach § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO abzuwartenden Zeitraum zu verkürzen.

  • VG Greifswald, 24.08.2021 - 3 B 623/21

    Benutzungsgebühren; periodenfremder Ausgleich von Kostenunterdeckungen

    Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung (im herkömmlichen Sinne), die noch bis zur gerichtlichen Entscheidung verwirklicht werden bzw. die durch die Einlassung des Antragsgegners im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als entbehrlich angesehen werden kann (OVG Greifswald, B. v. 16.05.2001 - 1 M 39/01 -, Rn. 4, juris).

    Eine drohende Vollstreckung i.S.d. § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO ergibt sich entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht bereits aus der Mahnung des Antragsgegners zu 2) vom 15.03.2021 (vgl. OVG Greifswald, B. v. 16.05.2001 - 1 M 39/01 -, Rn. 5, juris).

  • VG Göttingen, 22.06.2005 - 2 B 212/05

    Aufwand; Bereithalten; Bereithaltung; Defekt; Eilrechtsschutz; Eilverfahren;

    Diese Lage ist dann gegeben, wenn aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur allgemein gehaltene Hinweise auf die Möglichkeit der Vollstreckung im angefochtenen Gebührenbescheid erteilt werden, sondern bereits konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Bescheides vorliegen (vgl. Schoch, a.a.O., Rn. 349 m.w.N.; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - JURIS).
  • VG Hannover, 25.03.2004 - 6 B 1108/04

    Antragsfrist; Aussetzung; Aussetzungsantrag; Eilantrag; Gebührenbescheid;

    Dies setzt voraus, dass aus Sicht eines objektiven Betrachters konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Bescheides vorliegen; hierfür genügt ein allgemein gehaltener Hinweis auf die Möglichkeit der Vollstreckung nicht (vgl. Schoch, a.a.O., Rn. 349 m.w.N.; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - Leitsätze und Fundstellennachweis in juris Web).
  • VG Göttingen, 21.06.2005 - 2 B 190/05

    Abmeldung; Drohen der Vollstreckung; Kündigung; Rundfunkgebührenpflicht

    Diese Lage ist gegeben, wenn aus Sicht eines objektiven Betrachters im angefochtenen Gebührenbescheid nicht nur allgemein gehaltene Hinweise auf die Möglichkeit der Vollstreckung erteilt werden, sondern bereits konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für die alsbaldige Durchsetzung des Bescheides vorliegen (vgl. Schoch, a.a.O., Rn. 349 m.w.N.; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - JURIS).
  • VG Göttingen, 10.06.2005 - 2 B 180/05

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Eilantrages gegen einen

    Diese Lage ist dann gegeben, wenn aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur allgemein gehaltene Hinweise auf die Möglichkeit der Vollstreckung im angefochtenen Gebührenbescheid erteilt werden, sondern bereits konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Bescheides vorliegen (vgl. Schoch, a.a.O., Rn. 349 m.w.N.; so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - JURIS).
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